Explosionsschutz bei Kläranlagen und Abwasserreinigungsanlagen

Bei Kläranlagen sind zahlreiche Bereiche mit bestehender Explosionsgefahr vorhanden. Einerseits kann es durch unzulässig oder bei Unfällen eingeleiteten entzündlichen Stoffen (z. B. Benzin) und anderseits durch Faulgasbildung zur Entstehung von explosionsfähigen Atmosphären kommen. In Kläranlagen stellen beispielsweise der Zulauf inkl. Einlaufbauwerke, die Schlammbehandlung und die Anlagenteile entlang der Faulgaslinie explosionsgefährderte Bereiche dar.

Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch, in welchen Bereichen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Die Anzahl der explosionsgefährdeten Bereiche ist jedoch abhängig von der Ausführung der jeweiligen Kläranlage.

Beurteilungsgrundlagen für Explosionsschutzmaßnahmen

Für den Explosionsschutz bei Abwasserreinigungsanlagen existieren viele Beurteilungsgrundlagen. Hierzu gehören:

  • ÖWAV-Arbeitsbehelf 36 - Praxishilfe zum Erstellen des Explosionsschutzdokuments (ExSD) für Abwasseranlagen (Kanal- und Kläranlagen)
  • ÖWAV-Regelblatt 18 - Sicherheit auf Abwasserreinigungsanlagen - Betrieb
  • ÖWAV-Regelblatt 30 - Sicherheitsrichtlinien für den Bau und Betrieb von Faulgasbehältern auf Abwasserreinigungsanlagen
  • ÖWAV-Regelblatt 515 - Anaoerobe Abfallbehandlung - Anforderungen an den Betrieb von Biogasanlagen
  • OENORM EN 12255-10 - Kläranlagen_Sicherheitsgrundsätze
  • BMAW - Technische Grundlage für die Beurteilung von Biogasanlagen
  • DWA M 361 - Aufbereitung von Biogas
  • DWA M 375 - Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen
  • DWA M 376 - Freistehende Biogasspeicher
  • DWA M 380 - Co-Fermentationsanlagen
  • DGUV 113-001 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)

Explosionsschutzdokument für Kläranlagen

Die erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen für Kläranlagen sind in einem Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT festzulegen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes.