IPPC-Anlagen

IPPC-Betriebe sind Betriebsanlagen, in welchen bestimmte Tätigkeiten gemäß der Industrieemissionsrichtlinie durchgeführt werden, die bestimmte Kapazitäts- bzw. Leistungsschwellen überschreiten. IPPC-Betriebe unterliegen strengeren Anforderungen und Überwachungen als sonstige Betriebsanlagen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen und der Dokumentation der erforderlichen Überwachungen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Vorbereitungen auf IPPC-Inspektionen
  • Ausarbeitung der Antworten für behördliche Fragenkataloge
  • Überprüfung der IPPC-Relevanz
  • Erstellung von IPPC-Einreichungen
  • Überprüfung der Übereinstimmung mit den „BVT-Schlussfolgerungen“

Die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, gilt für Betriebe, in denen bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden bzw. bestimmte Megenschwellen überschritten werden können.

Die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU sieht eine verbindlicheren Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen und damit verbundene Überwachungs- und Berichtspflichten vor.

BVT-Schlussfolgerungen gibt es gegenwärtig für folgende Bereiche:

  • Abfallbehandlung (Schlussfolgerungen 17.8.2018)
  • Abfallverbrennung (Schlussfolgerungen 3.12.2019)
  • Abgasmanagement/-behandlungssysteme in der chemischen Industrie (Schlussfolgerungen 12.12.2022)
  • Abwasser- und Abgasbehandlung/-managementsysteme in der chemischen Industrie (Schlussfolgerungen 9.6.2016)
  • Anorganische Großchemie - Ammoniak, Säuren und Düngemittel
  • Anorganische Großchemie - feste und sonstige Chemikalien
  • Chloralkaliindustrie (Schlussfolgerungen 11.12.2013)
  • Eisen- und Stahlerzeugung (Schlussfolgerungen 8.3.2012)
  • Eisenmetallverarbeitung (Schlussfolgerungen 4.11.2022)
  • Emissionen aus Lagerungen
  • Gerbereien (Schlussfolgerungen 16.2.2013)
  • Glasindustrie (Schlussfolgerungen 8.3.2012)
  • Großfeuerungsanlagen (Schlussfolgerungen 17.8.2017)
  • Industrielle Kühlsysteme
  • Intensivtierhaltung (Schlussfolgerungen 21.2.2017)
  • Keramikindustrie
  • Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (Schlussfolgerungen 4.12.2019)
  • Nichteisenmetallindustrie (Schlussfolgerungen 30.6.2016)
  • Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Lösungsmitteln, Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Schlussfolgerungen 9.12.2020)
  • Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen
  • Organische Großchemie (Schlussfolgerungen 7.12.2017)
  • Raffinerien (Schlussfolgerungen 28.10.2014)
  • Schlachthäuser, Tierkörperverwertungsanlagen und Nebenprodukte (Schlussfolgerungen 18.12.2023)
  • Schmiede- und Gießereiindustrie
  • Span- und Faserplattenherstellung (Schlussfolgerungen 24.11.2015)
  • Textilindustrie (Schlussfolgerungen 20.12.2022)
  • Zellstoff- und Papierindustrie (Schlussfolgerungen 30.9.2014)
  • Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidindustrie (Schlussfolgerungen 9.4.2013)

Das Ziel der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU ist es, dass innerhalb der Europäischen Union ähnliche Standards bei der Vorschreibung umweltrelevanter Auflagen angewendet werden.

Die Richtlinie 2010/75/EU wurde für den Geltungsbereich gewerblicher Betriebsanlagen in der GewO und für Geltungsbereich abfalltechnischer Betriebsanlagen im AWG in nationales Recht umgesetzt.