IPPC-Anlagen
IPPC-Betriebe sind Betriebsanlagen, in welchen bestimmte Tätigkeiten gemäß der Industrieemissionsrichtlinie durchgeführt werden, die bestimmte Kapazitäts- bzw. Leistungsschwellen überschreiten. IPPC-Betriebe unterliegen strengeren Anforderungen und Überwachungen als sonstige Betriebsanlagen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen und der Dokumentation der erforderlichen Überwachungen.
Unsere Leistungen für Sie
- Vorbereitungen auf IPPC-Inspektionen
- Ausarbeitung der Antworten für behördliche Fragenkataloge
- Überprüfung der IPPC-Relevanz
- Erstellung von IPPC-Einreichungen
- Überprüfung der Übereinstimmung mit den „BVT-Schlussfolgerungen“
Die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, gilt für Betriebe, in denen bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden bzw. bestimmte Megenschwellen überschritten werden können.
Die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU sieht eine verbindlicheren Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen und damit verbundene Überwachungs- und Berichtspflichten vor.
BVT-Schlussfolgerungen gibt es gegenwärtig für folgende Bereiche:
- Abfallbehandlung (Schlussfolgerungen 17.8.2018)
- Abfallverbrennung (Schlussfolgerungen 3.12.2019)
- Abgasmanagement/-behandlungssysteme in der chemischen Industrie (Schlussfolgerungen 12.12.2022)
- Abwasser- und Abgasbehandlung/-managementsysteme in der chemischen Industrie (Schlussfolgerungen 9.6.2016)
- Anorganische Großchemie - Ammoniak, Säuren und Düngemittel
- Anorganische Großchemie - feste und sonstige Chemikalien
- Chloralkaliindustrie (Schlussfolgerungen 11.12.2013)
- Eisen- und Stahlerzeugung (Schlussfolgerungen 8.3.2012)
- Eisenmetallverarbeitung (Schlussfolgerungen 4.11.2022)
- Emissionen aus Lagerungen
- Gerbereien (Schlussfolgerungen 16.2.2013)
- Glasindustrie (Schlussfolgerungen 8.3.2012)
- Großfeuerungsanlagen (Schlussfolgerungen 17.8.2017)
- Industrielle Kühlsysteme
- Intensivtierhaltung (Schlussfolgerungen 21.2.2017)
- Keramikindustrie
- Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (Schlussfolgerungen 4.12.2019)
- Nichteisenmetallindustrie (Schlussfolgerungen 30.6.2016)
- Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Lösungsmitteln, Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Schlussfolgerungen 9.12.2020)
- Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen
- Organische Großchemie (Schlussfolgerungen 7.12.2017)
- Raffinerien (Schlussfolgerungen 28.10.2014)
- Schlachthäuser, Tierkörperverwertungsanlagen und Nebenprodukte (Schlussfolgerungen 18.12.2023)
- Schmiede- und Gießereiindustrie
- Span- und Faserplattenherstellung (Schlussfolgerungen 24.11.2015)
- Textilindustrie (Schlussfolgerungen 20.12.2022)
- Zellstoff- und Papierindustrie (Schlussfolgerungen 30.9.2014)
- Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidindustrie (Schlussfolgerungen 9.4.2013)
Das Ziel der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU ist es, dass innerhalb der Europäischen Union ähnliche Standards bei der Vorschreibung umweltrelevanter Auflagen angewendet werden.
Die Richtlinie 2010/75/EU wurde für den Geltungsbereich gewerblicher Betriebsanlagen in der GewO und für Geltungsbereich abfalltechnischer Betriebsanlagen im AWG in nationales Recht umgesetzt.