Luftschadstofftechnische Untersuchungen

Luftschadstofftechnische Untersuchungen sind in Genehmigungsverfahren erforderlich, um die Auswirkungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen auf die angrenzenden Nachbarn beurteilen zu können. Auf Basis dieser Untersuchungen werden bei Bedarf auf Sie maßgeschneiderte emissionsmindernde Maßnahmen definiert.

Unsere Leistungen für Sie

  • Emissionsberechnungen (z.B. Verbrennungsberechnungen)
  • Festlegung von Emissionsgrenzwerten sowie von Emissionsstandards
  • Festlegung erforderlicher Randbedingungen von Emissionsquellen (z.B. Kamindimensionierungen)
  • Erstellung von Emittentenplänen
  • Erstellung von Emissionserklärungen
  • Prüfung der Notwendigkeit von emissionsmindernden Maßnahmen (z.B. Filteranlagen, Katalysatoren, Wäscher, Befeuchtungs-maßnahmen)
  • Durchführung detaillierter Immissionsberechnungen samt
  • Bewertung der immissionsseitigen Konzentrationen
  • Beurteilung von Standorten im Rahmen der Flächenwidmung

Beispiele für luftschadstofftechnische Untersuchungen

Emissionserklärungen und Ausbreitungsrechnungen können beispielsweise für folgende Anlagentypen angeboten werden:

Abgasanlagen
Einkaufzentren
Lüftungsanlagen
Ammoniak-Kälteanlagen
Filteranlagen
Parkplätze und Tiefgaragen
Ammoniak-Wärmepumpen
Gastgärten und Terrassen
Pellet und Sägewerke
Biomasseheizwerke und Biomasseheizkraftwerke
Heizkraftwerke
Prozessfeuerungsanlagen
Blockheizkraftwerke
Heizungsanlagen
Steinbrüche
Bodenaushubdeponien
Kamine
Zwischenlager

Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie geeignet sind, die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu bildet § 74 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. § 353 Abs. 2 GewO 1994.

Ähnliche Bestimmungen gelten für Anlagen im Bereich der Abfallwirtschaft (vgl. § 43 Abs. 1 AWG 2002) sowie für Anlagen, welche dem Genehmigungsregime des Mineralrohstoffgesetzes unterliegen (vgl. § 116 MinroG).

Nach den oben genannten gesetzlichen Vorgaben sind Antragsteller/innen grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Ansuchen um Genehmigung einer Anlage eine Emissionserklärung (Auflistung der zu erwartenden Emissionen) anzuschließen.

Luftschadstofftechnische Untersuchungen sind im Rahmen von folgenden Verfahren notwendig:

  • Betriebsanlagenbewilligung
  • Bewilligung von Anlagen, die dem Abfallwirtschaftsgesetz oder dem Mineralrohrstoffgesetz unterliegen
  • Baurechtliche Genehmigungen
  • Einzelfallprüfung gemäß Anhang 1 Spalte 3 UVP-G (Feststellungsverfahren)
  • Raumordnungsverfahren
  • Strategische Umweltprüfung (SUP)

Das Vorliegen einer luftschadstofftechnischen Untersuchung kann den Genehmigungsprozess deutlich beschleunigen.

Emissionsmindernde Maßnahmen können in der Projektierungsphase einfach festgelegt werden und führen in der Regel zu keinen relevanten Mehrkosten. Im Gegensatz dazu sind erforderliche luftschadstofftechnische Maßnahmen nach der Anlagenerrichtung meist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden.