Schalltechnische Untersuchungen

Schalltechnische Untersuchungen sind in Genehmigungsverfahren erforderlich, um die Auswirkungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Schallemissionen auf die angrenzenden Nachbarn beurteilen zu können. Auf Basis dieser Untersuchungen werden bei Bedarf auf Sie maßgeschneiderte Schallschutzmaßnahmen definiert.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung von Emissionserklärungen
  • Emissions- und Immissionsberechnungen
  • Bewertung der Schallimmissionen gemäß ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1
  • Messung von Schallemissionen (Messung der ortsüblichen Schallimmission oder Messung von Schallemissionsquellen)
  • Bestimmung von Schallleistungspegeln
  • Beurteilung von Standorten im Rahmen der Flächenwidmung
  • Festlegung von Schalldämmwerten
  • Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen
  • Erstellung von Schallemittentenplänen
  • Planungsbegleitende Beratungen

Beispiele für schalltechnische Untersuchungen

Schalltechnische Untersuchungen können beispielsweise für folgende Anlagentypen angeboten werden:

Abgasanlagen
Kamine
Schwimmbäder und Spielplätze
Après-Ski-Bars
Klima- und Lüftungsanlagen
Siloanlagen
Bodenaushubdeponien
Kälteanlagen
Steinbrüche
Diskotheken
LWK-Verladungen
Supermärkte
Einkaufszentren
Parkplätze und Tiefgaragen
Tankstellen
Filteranlagen
Pellet- und Sägewerke
Tischlereien
Gastgärten und Terrassen
Prozessfeuerungsanlagen
Wärmepumpen
Heizungsanlagen
Rohrleitungsanlagen
Zwischenlager

Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie geeignet sind, die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen.

Die rechtliche Grundlage hierzu bildet § 74 Abs. 2 GewO i.V.m. § 353 Abs. 2 GewO.

Antragsteller/innen müssen gemäß § 353 Abs. 2 GewO dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage eine Emissionserklärung (Auflistung der zu erwartenden Emissionen) anschließen.

Der Stand der Technik für die Beurteilung von Schallimmissionen im Betriebsanlagenverfahren wird in der ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 beschrieben.

Schalltechnische Untersuchungen sind im Rahmen von folgenden Verfahren notwendig:

  • Betriebsanlagenbewilligung
  • Baurechtliche Genehmigungen
  • Einzelfallprüfung gemäß Anhang 1 Spalte 3 UVP-G (Feststellungsverfahren)
  • Raumordnungsverfahren
  • Strategische Umweltprüfung (SUP)

Das Vorlegen einer Schallimmissionsprognose kann den Genehmigungsprozess deutlich beschleunigen.

Schalltechnische Maßnahmen können in der Projektierungsphase einfach festgelegt werden und führen in der Regel zu keinen relevanten Mehrkosten. Im Gegensatz dazu sind erforderliche schalltechnische Maßnahmen nach der Anlagenerrichtung meist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden.