SEVESO-Betriebe
SEVESO-Betriebe sind Betriebsanlagen, in welchen Stoffe vorhanden sind, die die Mengenschwelle gemäß der Seveso III-Richtlinie überschreiten. SEVESO-Betriebe unterliegen strengeren Anforderungen und Überwachungen als sonstige Betriebsanlagen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen und der Dokumentation der erforderlichen Überwachungen.
Unsere Leistungen für Sie
- Vorbereitungen auf SEVESO-Inspektionen
- Ausarbeitung der Antworten für behördliche Fragenkataloge
- Festlegung des Gefährdungsbereichs
- Einzelfallbetrachtungen
- Überprüfung der Übereinstimmung mit den „BLAK-Empfehlungen“
- Erstellung der „Information der Öffentlichkeit“
- Erstellung von „Sicherheitskonzepten“
Die Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen dieser Stoffe vorhanden sind bzw. vorhanden sein können. Die maßgebenden Megenschwellen sind im Anhang der Richtlinie festgelegt. Für Seveso-Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit.
Die Richtlinie 2012/18/EU wurde für den Geltungsbereich gewerblicher Betriebsanlagen durch die GewO-Novelle BGBl. I Nr. 81/2015 (Abschnitt 8a) idF BGBl. I Nr. 155/2016 und eine Novelle der Industrieunfallverordnung (IUV), BGBl. II Nr. 229/2015, in nationales Recht umgesetzt.