Wiederkehrende Überprüfungen
Betriebsanlagen müssen von Gesetzes wegen regelmäßig auf die Einhaltung der rechtlichen und bescheidmäßigen Bestimmungen überprüft werden. Diese Überprüfungen müssen dokumentiert und teilweise auch der zuständigen Behörde übermittelt werden. Wir erstellen für Sie gerne die hierzu erforderliche Dokumentation und übernehmen den Behördenkontakt für Sie.
Unsere Leistungen für Sie
- Durchführung von Überprüfungen sowie Ausstellung von Prüfbescheinigungen gem. § 82b GewO 1994
- Durchführung von Überprüfungen sowie Ausstellungen von Prüfbescheinigungen gem. § 52 Abs. 7 AWG 2002 (mobile Behandlungsanlagen)
- Begleitende Beratungen
Gemäß § 82b der Gewerbeordnung, GewO 1994, ist jeder Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage dazu verpflichtet, diese in gesetzlich festgelegten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Dabei ist zu prüfen, ob die Betriebsanlage dem gewerberechtlichen Konsens sowie den sonst für die Anlage zutreffenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Ebenso bestehen Überprüfungspflichten für den Betreiber von mobilen Behandlungsanlagen nach dem AWG 2002.
- Wiederkehrende Überprüfungen sind in nahezu allen technischen Rechtsmaterien vorgesehen.
- Erstmalige Überprüfungen sollten direkt nach der Anlagenerrichtung durchgeführt werden, da hier alle Projektpartner im Falle von Mängeln noch erreichbar sind.
- Regelmäßige Überprüfungen vermeiden Genehmigungslücken.